Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der banana IT GmbH


1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 In den nachfolgenden AGB finden sich teilweise Klauseln, die ausdrücklich jeweils nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten.

(a) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Zustandekommen des Vertrages

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag zu schließen. Erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden nehmen wir dieses Angebot an und kommt der Vertrag zustande. Sofern wir selbst ein Angebot abgegeben haben, ist dieses stets freibleibend und unverbindlich.


3. Preise, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf
3.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise, sowohl die am Telefon, als auch die im gesamten Web Auftritt genannten Preise als Endpreise, also inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2 Die gegenüber Unternehmern gemachten Preisangaben verstehen sich netto/netto, also zzgl.. 19% USt.

3.3 Zu den Preisen kommen regelmäßig Versandkosten,

3.4 Soweit der Kunde als Verbraucher von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

4. Liefer- und Leistungszeit

Angaben über die Lieferfristen verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten.


5. Gewährleistung
5.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und offensichtliche Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als genehmigt.

5.2 Die Gefahr geht gegenüber Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über.

5.3 Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt bei Neuware 2 Jahre, sofern der Kunde Verbraucher ist.

5.4 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt folgendes: Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Wir haben zudem die Wahl, zur Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.

5.5 Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags und der Kunde Unternehmer ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde hingegen Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr.


6. Haftung

6.1Wir haften nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. In den vorgenannten Fällen beschränkt sich unsere für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichterfüllungen unserer Erfüllungsgehilfen.

6.2 Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, den Körper oder Gesundheit.


7. Retouren
7.1 Um die Abwicklung Ihrer Rücksendung in unserem Haus zu beschleunigen, bitten wir Sie, vor der Rücksendung eine RMA-Nummer zu erfragen und diese sodann deutlich sichtbar auf der Aussenseite des Rücksendepaketes anzubringen.
7.2 Die Auszahlung einer Gutschrift erfolgt nach Wahl des Käufers: als Warengutschrift, als Auszahlung per Überweisung oder Scheck.
7.3 Bei einer Retoure oder bei einem Defekt, der zur Wandlung führt, ist die komplette Ware zurückzugeben. Dies beinhaltet sowohl alle Kabel, Handbücher, Datenträger als auch die Verpackung. Bei Fehlen eines der Teile sind wir berechtigt, einen Einbehalt von der erteilten Gutschrift abzuziehen.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

(a) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen; der Kunde ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.

(b) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Müssen Wartungs-und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

(c) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

8.2 Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

Ist der Vertragspartner Unternehmer gilt ergänzend folgendes:

(a) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen; der Kunde ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.

(b) Der Kunde ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verwenden und weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Der Kunde tritt uns bereits jetzt die Entgeltforderungen gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte in vollem Umfang ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung auf seine Rechnung im eigenen Namen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(c) Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verbunden wird.

(d) Wird der gelieferte Gegenstand dergestalt mit einem Grundstück  oder einer beweglichen Sache verbunden oder vermischt, dass unser Eigentum an dem gelieferten Gegenstand erlischt, so tritt der Kunde uns die Forderung zur Sicherheit in Höhe des Verhältnisses des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den übrigen verbundenen/vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung/Vermischung ab, die ihm aufgrund der Verbindung oder Vermischung gegen den Dritten erwachsen.

(e) Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(f) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.


9. Softwareentwicklung, -anpassung und Support
9.1 Generell arbeiten wir nur als Weisungsempfänger. Das heisst, dass der Auftraggeber alle Risiken aus der beauftragten Entwicklungs- oder Anpassungsarbeit allein zu tragen hat.
9.2 Zur Erfüllung des Auftrags muss der Auftraggeber den Auftrag sowie vorhandene Strukturen so klar und transparent wie nur möglich beschreiben. Kommt eine Erfüllung des Auftrags durch fehlerhafte oder unvollständige Beschreibung des Auftrags und/oder der Strukturen nicht zu Stande, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Sollte er statt dessen den Abruch der Arbeiten wählen, ist der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Arbeitsaufwand voll zu vergüten.


10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich vom Verkäufer anerkannt wurden.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.


11. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Nachnahme zu zahlen, ersatzweise ist bei Abholung Barzahlung erforderlich. Bei Rechnungskunden ist die Rechnung sofort nach Lieferung zahlbar.

12. Schutz und Urheberrechte

(1) Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Kunden grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.
(2) Umgekehrt wird der Kunde uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Kunden befolgt haben oder der Kunde das Produkt ändert oder in ein System integriert.

(3)  Von uns zur Verfügung gestellten Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale eine auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen


13. Export
Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Wenn der Kunde Unternehmer ist, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.


15. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

 

A G B

 

Letzte Überarbeitung:

2. Juli 2013